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Kalkwerke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt und bestätigt, dies gilt auch für die AGB´s unserer Lieferanten. Jegliche Ergänzungen sowie Abänderungen bedürfen der Schriftform.

(3) Verbraucher i.S. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(4) Unternehmer i.S. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit welchen in Geschäftsbedingungen getreten wird und die beim Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.

(5) Kunde i.S. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Geringfügige Abweichungen von Mengen- und Gewichtsangaben behalten wir uns vor. Die schriftlich vereinbarten Preise sind gültig und verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

(3) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde, die bestellte Ware erwerben zu wollen und gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

(4) Der Vertrag kommt entweder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, mündlich (fernmündlich) oder schriftlich durch beispielsweise Bestellungen per Fax oder Mail zustande. Sollte solches nicht erfolgt sein, gilt der Vertragsabschluss spätestens durch Übergabe von Lieferscheinen oder Rechnungen.

(5) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung der bestellten Ware einem Kunden gegenüber zu unserem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis.

(6) Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form von Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten.

(7) Frachtkosten und Kranentladungen sind nicht in den Preisen enthalten, sondern werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Paletten- und Verpackungskosten, sowie die Kosten der Rücksendung des Verpackungsmaterials werden durch den Kunden getragen. Außerdem trägt der Kunde die pauschale Logistik- und Abnutzungskosten der gelieferten Paletten. Dies ist die Differenz zwischen dem berechneten und bei der Rücknahme gutgeschriebenen Palettenpreise.

§ 3 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahr- und Kostentragung

(1) Ist Lieferung der Ware vereinbart, ist die Verladestelle der Ware der Erfüllungsort.

(2) Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 1, trägt er spätestens ab Übergabe der Ware an die Transportperson das Belade-, Transport- und Entladerisiko. Dies gilt auch, wenn wir die Transportkosten übernommen haben. Ist der Kunde Verbraucher i.S.v. § 1, geht das Risiko erst mit der Übergabe der Ware an ihn/auf ihn über.

(3) Soweit nicht anders vereinbart wird, trägt der Kunde die Kosten der Entladung der Ware. Wird die Ware nicht durch den Kunden entladen, trägt dieser den durch Wartezeiten verursachten Mehraufwand bzw. Schaden. Eine Entladung durch den am Lieferfahrzeug angebrachten Kran erfolgt auf Wunsch und Kosten des Kunden.

Voraussetzung zur Lieferung und Entladung der Ware ist eine mit Schwerlast befahrbare Anfahrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug diese auf Weisung des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen so haftet der Kunde für auftretende Schäden, soweit er ihn zu vertreten hat, unter Berücksichtigung des Mitverschuldens des Fahrers.

Der Kunde hat bei der Bestellung darauf hinzuweisen, sobald eine Anfahrt und/oder Abladen in unwegsames Gelände erfolgen soll. Vor Auslieferung der Ware, hat der Kunde Sorge zu tragen, dass etwaige notwendige behördliche Genehmigungen vorliegen und alle Maßnahmen entsprechend getroffen wurden um eine reibungslose Baustellenzufahrt zu ermöglichen, z.B. Straßensperrungen, Parkverbote etc. Sämtliche durch Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehenden Kosten trägt der Kunde.

(4) Ist Lieferung ohne Berechnung von Frachtkosten vereinbart, tragen wir die Transportkosten. Das Transport- wie auch das Entladerisiko trägt in diesem Fall der Kunde.

(5) Angaben über die Lieferzeiten sind grundsätzlich freibleibend. Bestimmte Tageszeiten können nicht zugesagt werden. Verbindlich von uns zugesagte Lieferfristen gelten stets vorbehaltlich der einwandfrei geklärten und bestätigten Bestellungen. Wir sind von der Einhaltung von Lieferzeiten befreit, wenn außergewöhnliche Ereignisse, wie extreme Witterung, Störungen des Verkehrsnetzes, Fahrzeugausfall, Arbeitskampfmaßnahmen, werksseitig verursachte Produktengpässe bei unseren Lieferanten sowie hoheitliche Maßnahmen usw. eintreten.

Wenn wir die Nichtbelieferung durch unseren Vorlieferanten zu vertreten haben, so sind wir von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist nicht befreit. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Lager verlassen hat oder bei Versendungsauftrag bzw. bei Lieferung im Streckengeschäft die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist. Bei Lieferverzögerungen ist vom Kunden schriftlich eine Nachfrist zu setzen.

(6) Bei späteren Änderungen des Vertrages durch den Kunden, die die Lieferzeiten beeinflussen, kann sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang verlängern.

(7) Ist die Lieferung vier Monate nach Abschluss des Vertrags nicht abgerufen worden, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

(8) Werden Sonderbestellungen für den Kunden länger als 4 Wochen an unserem Lager bereitgestellt, wird damit die Verpflichtung zur Annahme begründet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Bargeschäften ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware – wenn nichts anderes vereinbart ist – unter Abzug von Skonto vom skontierfähigen Warenwert zu zahlen.

(2) Bei Warenverkäufen auf Ziel, wird die Rechnung mittels Onlineversand per Mail an die angegebene Mailadresse versendet. Die Rechnungen enthalten das schriftlich vereinbarte Zahlungsziel.

(3) Vereinbarte Skonti beziehen sich nur auf den reinen skontierfähigen Warenwert und nicht auf Frachten, Verpackungen, Mehrwegpfand, Kran- und Abladekosten, Betonstahl und Bearbeitungszuschlägen oder sonstige Dienstleistungen.

(4) Der Kunde hat die Pflicht, die Rechnungen sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und Einwände binnen einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu erheben. Danach folgende Einwendungen sind ausgeschlossen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Das Gleiche gilt unter Kaufleuten für das Zurückbehaltungsrecht.

(6) Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Tritt der tatsächliche Zahlungsverzug ein, wird der Kunde schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Dies berechtigt uns Mahnkosten in Höhe von maximal 10,00 Euro sowie Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gem. § 288 BGB zu erheben.

(7) Soweit dem Kunden Zahlungen gestundet werden, wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Bei Zahlungsverzug oder dokumentierten Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, sind wir berechtigt weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen, sowie etwaige Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei ausbleibendem Zahlungseingang sind wir berechtigt, die Forderung zum Einzug an ein Inkassounternehmen bzw. unseren Rechtsanwalt zu übergeben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die Ware unser Eigentum.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind pfleglich zu behandeln. Und dürfen vor Offenlegung der Eigentumsverhältnisse weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverlauf nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte zustehen.

(4) Wird die Ware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab.

(5) Wird die Ware vom Kunden – nach Verarbeitung oder Verbindung – zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.

(6) Wird die Ware mit einem Grundstück eines Dritten verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Ware mit allen Nebenrechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek an uns ab.

(7) Wird die Ware mit einem Grundstück des Kunden verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Werts der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.

(8) Die Abtretung wird von uns angenommen.

(9) Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(10) Ist der Kunde Unternehmer, nimmt er eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Ware für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.

(11) Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als bezogener.

(12) Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

(13) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch uns gelten gegenüber Unternehmern nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle der Rücknahme sind wir berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug der erforderlichen Verwertungskosten auf unsere Ansprüche angerechnet.

(14) Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Ware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in unsere Rechte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit uns alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf unser Verlangen Ansprüche an uns abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz der durch ihn schuldhaft verursachten Schäden und erforderlichen Kosten – einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten – verpflichtet, die uns durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Sämtliche Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

(2) Die Verwendung natürlicher Stoffe, wie z.B. Sand und Kies kann zu Schwankungen der Beschaffenheit unserer Produkte führen (Ausblühungen, Farbschwankungen, etc.) Diese möglichen Veränderungen innerhalb der Toleranzen der einschlägigen DIN-Normen stellen keine Abweichung von der vereinbarten, vertraglich vorausgesetzten oder üblichen Beschaffenheit dar.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Verarbeitung oder ungeeigneten Baugrundes entstehen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer i.S. §1, hat er uns offensichtliche Mängel der Ware unverzüglich nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

(5) Sachmängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.

(6) Zeigt sich ein Mangel, ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Wir haben stets die Wahl, ob wir den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.

(7) Erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass der Kunde die Ware nicht bestimmungsgemäß an einen anderen Ort verbringt, so hat er die erhöhten Aufwendungen zu tragen.

(8) Muster und Prospekte begründen weder die Vereinbarung noch die Garantie einer bestimmten Beschaffenheit. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten, wenn sich hierdurch das äußere Erscheinungsbild und die Funktion der Ware nicht verändern.

§ 7 Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit des Kunden

(1) Wir sind berechtigt, eine Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunftsdateien einzuholen.

(2) Bestehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

§ 8 Haftung / Verjährung

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht,

a) wenn wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,

b) in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden,

c) soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Datenschutz

(1) Verantwortliche Stelle im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist: Kalkwerke vorm. Hein + Stenger GmbH, Ottostraße 8-10, 63741 Aschaffenburg, Telefax: 06021 360-290, E-Mail: info@kalkwerke.com, Telefon: 06021 360-0.

(2) Der/Die Datenschutzbeauftragte steht dem Kunden für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zur Verfügung unter: Kalkwerke vorm. Hein + Stenger GmbH, c/o Datenschutzbeauftragte/r, Ottostraße 8-10, 63741 Aschaffenburg, Telefax: 06021 360-290, E-Mail: datenschutz@kalkwerke.com, Telefon: 06021 360-0.

(3) Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten unserer Kunden, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unserem Kunden erhalten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Kontaktdaten des Kunden, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie auch Daten zum Zahlungsverhalten.

(4) Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten des Kunden, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

  • der Kunde nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO seine Einwilligung zu der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat;
  • die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO für die Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Kunde ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage des Kunden erfolgen;
  • die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der wir unterliegen;
  • die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder eines Dritten nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, z. B. Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien zur Bonitätsermittlung, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Kunden, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

(5) Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt gegenüber Auskunfteien. Innerhalb unseres Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf die personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken personenbezogene Daten erhalten. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.

(6) Wir verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten des Kunden, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

(7) Soweit der Kunde uns nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt hat, kann er diese jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO uns gegenüber widerrufen.

(8) Jede Kunde als betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sowie auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.

Widerspruchsrecht

Der Kunde kann aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 erfolgt, Widerspruch einlegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Wir werden die personenbezogenen Daten nach dem Eingang des Widerspruchs nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Der Widerspruch ist zu richten an:

Kalkwerke vorm. Hein + Stenger GmbH, Ottostraße 8-10, 63741 Aschaffenburg,
Telefax: 06021 360-290, E-Mail: info@kalkwerke.com, Telefon: 06021 360-0.

§10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB´s und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Unternehmer i.S. §1 ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Aschaffenburg. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Stand Mai 2018

Unser Kalkwerke-Team

Wir sind immer persönlich für Sie da.

Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen, am Telefon, per E-Mail, in einem unserer Standorte oder gerne auch vor Ort weiter. Zögern Sie nicht und sprechen Sie uns an.

Wichtige Information.

Aufgrund des Streiks finden am 08.01.2024 keine Auslieferungen statt.
Wie gewohnt sind wir am Montag, dem 08.01.2024, für Sie da.
Unser Standort in Karlstein ist am Montag, dem 08.01.2024, geschlossen.

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